Junge Innovatoren
Die Zielgruppe
- Junge wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
- Absolventinnen und Absolventen der baden-württembergischen Hochschulen sowie
- Personen mit Hochschulabschluss, die eine vorgelagerte Bundesförderung (z. B. EXIST-Gründerstipendium) erhalten haben,
- die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als fünf Jahre vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben.
- Bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf die Tätigkeit an einer Hochschule, Forschungseinrichtung oder Akademie bzw. bei Absolventen der Abschluss des Hochschulstudiums zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als sechzig Monate zurückliegen. Bei Existenzgründenden, die eine vorgelagerte Bundesförderung (z. B. EXIST-Gründerstipendium) erhalten haben, darf diese zum Stichtag der Ausschreibung nicht länger als vierundzwanzig Monate zurückliegen.
- Unbeschadet einer „Überlappung“ von bis zu drei Monaten zu Beginn der Förderung ist eine gleichzeitige Tätigkeit auf Haushaltsstellen oder in Drittmittelprojekten ausgeschlossen.
Gegenstand der der geplanten Existenzgründung
- Entwicklung und Vermarktung eines innovativen Produkts oder Verfahrens bzw. einer innovativen Dienstleistung, beruhend bzw. aufbauend auf einer eigenen Erfindung, einer selbstentwickelten Software oder eigenem technologischen Know-how
Fördergegenstand
- Personalaufwand für die Beschäftigung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern in Höhe einer halben Vergütung bis höchstens Vergütungsgruppe TV-L E13 Erfahrungsstufe 3
- Ausgaben für projektbezogene Sachmittel (einschließlich Softwarelizenzen und ITDienstleistungen, Messe- und Marketingkosten inkl. hierfür notwendiger Reiseausgaben sowie weiterer projektbezogener Dienstleistungen) bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 Euro brutto
- Coachingmaßnahmen bis zu einer Gesamthöhe von 5.000 Euro brutto
Ansprechpartnerin: Christine Meier
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.junge-innovatoren.de.