Junge Innovatoren
Die Zielgruppe
- Junge wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie
- Absolventinnen und Absolventen,
- die ihre Tätigkeit bzw. ihr Studium an der Hochschule nicht länger als fünf Jahre vor dem Ablauf der Abgabefrist für die Förderanträge unterbrochen bzw. abgeschlossen haben,
- außerdem ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten des Förderprogramms EXIST des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Unbeschadet einer „Überlappung“ von bis zu drei Monaten zu Beginn der Förderung ist eine gleichzeitige Tätigkeit auf Haushaltsstellen oder in Drittmittelprojekten ausgeschlossen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die promovieren oder habilitieren, können frühestens ab Abgabe der Dissertation/Habilitation gefördert werden.
erhält unter den Voraussetzungen
- innovatives Produkt oder Verfahren sowie innovative Dienstleistung, die auf Erfindungen von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, einer von ihnen entwickelten Software oder ihrem technologischen Know-how beruhen sowie
- Vorlage eines detaillierten Unternehmenskonzeptes (Businessplan) und
- Betreuung durch eine:n Hochschullehrer:in
eine Förderung für
- die Anstellung der Gründerin oder des Gründers bei der Hochschule bzw. Forschungseinrichtung für ein Jahr im Umfang einer halben Stelle im TV-L bis max. Stufe 13-3,
- Sachmittel- und Investitionsausgabenförderung (die angeschafften Gegenstände gehören zum Eigentum der Hochschule oder Forschungseinrichtung),
- Möglichkeit zur kostenfreien/kostenlosen Nutzung der Ressourcen der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung und
- betriebswirtschaftliche Weiterbildung durch Gruppen- oder Einzelcoaching.
Ansprechpartnerin: Christine Meier
Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.junge-innovatoren.de.